Auftraggeberin
Stadt Wittingen
Zeitraum
seit 2019
Wittingen
Mittelzentrum I Niedersachsen
Bevölkerung: 11.489 | Stand 2022
Projektpartner
Büro Stadtlandschaft, Hannover
Im Ortskern von Knesebeck werden Bauvorhaben bislang nach § 34 BauGB beurteilt. Das damit zugrundeliegende Einfügungsgebot lässt zu viel Spielraum für eine ortsbildverträgliche Entwicklung. Zudem sind durch diverse Substanzverluste keine klaren Beurteilungskriterien mehr für die städtebauliche Entwicklung vorhanden. Mit dem Bebauungsplan Ortskern Knesebeck soll die baurechtliche Sicherung der Entwicklung des Ortskerns gewährleistet werden. Eine Gestaltungssatzung (Örtliche Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO) setzt einen fachlich-gestalterischen Orientierungsrahmen als Grundlage zum Erhalt und zur Wiederherstellung des
Gesamtcharakters.